Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13069
BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche Beschlüsse erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten; ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageanträge am laufenden Band - und die Zweifel an der Prozessfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die am Fließband produzierten Anträge - oder: die Grenzen der Rechtsschutzgarantie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3387
  • NZA 2021, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Dies würde die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen, denn sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Die pauschale Ablehnung einer ganzen Kammer ist jedoch ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung einer Richterin, die - wie hier die Richterin Britz - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Die pauschale Ablehnung einer ganzen Kammer ist jedoch ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung einer Richterin, die - wie hier die Richterin Britz - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 -) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 6).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Es muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen und die Betroffenen auf die Möglichkeiten hinweisen, wie die Zweifel zu beseitigen wären (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 -, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Dies würde die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen, denn sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 -) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2024 - 4 E 280/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rn. 6 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2024 - 4 E 281/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rn. 6 f.
  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 166/21

    Substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben

    Aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt zwar im Grundsatz die Pflicht, über Anträge oder Eingaben auch dann förmlich zu entscheiden, wenn das Gericht mehrfach und in ähnlichen Fällen angerufen wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 5 f.).

    Allerdings findet dieser Grundsatz eine Grenze, wenn Anträge offensichtlich aussichtslos und immer nach demselben Muster gestellt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 7 ff.).

    Die förmliche Verbescheidung weiterer Beschwerden würde Arbeitskapazitäten des Senats zulasten anderer Rechtssuchender binden, obwohl der Beschwerdeführer für die wiederholten Entscheidungen des Senats ersichtlich nicht erreichbar ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht